Neue EU-Vorschriften zum chemischen Recycling – Juli 2025
Juli 2025 ist zu einem der bedeutendsten Meilensteine in der Geschichte der europäischen Kunststoffpolitik geworden. Die Europäische Kommission hat den ersten vollständig strukturierten Durchführungsrechtsakt zur Regulierung des chemischen Recyclings veröffentlicht – ein Dokument, auf das die Branche seit Jahren gewartet hat.

Diese Entscheidung ist von großer Tragweite, denn erstmals definiert die EU klar:
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wie der Anteil chemisch recycelten Materials berechnet werden muss,
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wie Technologien verifiziert werden müssen,
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was als werkstoffliche Verwertung gilt,
-
welche Pflichten auf Hersteller und Anlagenbetreiber zukommen.
Bislang agierten viele Unternehmen in einem Umfeld interpretatorischer Unsicherheit, und chemische Verfahren galten als Bereich ohne kohärenten regulatorischen Rahmen.
Die neuen Vorschriften verändern diese Ausgangslage grundlegend und eröffnen in der Praxis den Weg für die industrielle Umsetzung des chemischen Recyclings.
1. Massenbilanz als verpflichtender Standard
Das zentrale Element des Rechtsakts ist die formale Einführung der Massenbilanz als Bilanzierungsmethode zur Zuweisung von chemisch recyceltem Anteil auf Produkte.
Die Verordnung legt fest:
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wie der Recyclinganteil einer bestimmten Produktcharge zugeordnet werden muss,
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Regeln für die Bilanzierung von abfallbasierten und primären Einsatzstoffen,
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die Verpflichtung, Materialflüsse in jeder Phase zu verfolgen.
In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen transparente und prüfbare Buchhaltungssysteme einführen müssen, da der Nachweis des Recyclinganteils von diesen Systemen abhängt.
Dies ist ein grundlegender Wandel – insbesondere für petrochemische und chemische Produzenten, die planen, Öle aus chemischem Recycling mitzuverarbeiten.
2. Die „Fuel-Use-Excluded“-Regel – die Grenze zwischen Recycling und energetischer Verwertung
Die neuen Regelungen unterscheiden präzise zwischen werkstofflicher Verwertung und energetischer Verwertung.
Kein Produkt, das als Brennstoff verbrannt wird, kann als Recycling angerechnet werden.
Dies gilt insbesondere für:
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Prozessgase,
-
Leichtfraktionen, die innerhalb der Anlage verbrannt werden,
-
Nebenprodukte, die nicht in den Materialkreislauf zurückgeführt werden.
Unternehmen müssen nun detailliert dokumentieren, welche Outputströme in den Materialkreislauf zurückgeführt werden und welche lediglich als Energiequelle genutzt werden.
3. Verpflichtende externe Audits für chemische Recyclinganlagen
Der Durchführungsrechtsakt führt die Verpflichtung zur regelmäßigen, unabhängigen Überprüfung von chemischen Recyclingverfahren ein.
Audits umfassen:
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Einhaltung des Massenbilanzsystems mit regulatorischen Vorgaben,
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Kontrolle der Materialflüsse,
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Verfahren zur Klassifizierung der Einsatzstoffe,
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Methodik zur Zuweisung des Recyclinganteils,
-
Vollständigkeit der Dokumentation.
Dies bedeutet einen grundlegenden Wandel für Betreiber von Pyrolyse-, Depolymerisations- und hydrothermalen Verfahren – Audits werden zu einem dauerhaften Bestandteil des Betriebs.
4. Regeln für die Zuweisung von chemisch recyceltem Anteil zu Produkten
Das Dokument legt einheitliche Regeln fest, die definieren, wann ein Produkt offiziell als chemisch recycelt anerkannt werden kann.
Die Verordnung verlangt:
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Präzise Bilanzierung der Anteile von abfallbasierten und neuen Rohstoffen,
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Zuweisung von Recyclinganteilen gemäß genehmigten Formeln,
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Berücksichtigung von Unterschieden zwischen Inputarten,
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Detaillierte Nachweise, die die Einhaltung der Prozessanforderungen belegen.
Für viele Unternehmen wird dies eine Aktualisierung interner Verfahren und die vollständige Abstimmung zwischen Produktion, Labor und Compliance-Abteilungen erfordern.
5. Erweiterung des regulatorischen Geltungsbereichs – zusätzliche Sektoren bis 2030
Das Gesetz vom Juli 2025 konzentriert sich in erster Linie auf Verpackungsströme, aber die EU stellt klar, dass ähnliche Verpflichtungen schrittweise ausgeweitet werden auf:
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Textilien,
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Elektronik,
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Automobilindustrie,
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Industrieverpackungen,
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Sektoren mit Anforderungen an hochreine Materialien.
Das bedeutet, dass in den kommenden Jahren chemisches Recycling in regulatorische Verpflichtungen verschiedener Branchen integriert wird.
Was bedeutet das für Unternehmen der Chemie- und Abfallwirtschaft?
Die neuen Vorschriften verlangen:
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Präzises Management der Inputqualität,
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Standardisierung von Produktparametern,
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Implementierung von Massenbilanzierungssystemen,
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Schulung von Compliance-Teams,
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Vorbereitung auf Materialaudits und Inspektionen.
Gleichzeitig ist dies eine Chance: Unternehmen, die sich frühzeitig anpassen, werden einen Wettbewerbsvorteil erlangen.
Wie Rolbatch Unternehmen bei der Erfüllung der neuen Anforderungen unterstützt
Rolbatch entwickelt Online-Schulungen in vierzehn Sprachen sowie strategische und technische Berichte, die auf einzelne Kunden zugeschnitten sind.
Der Umfang der Zusammenarbeit kann Folgendes umfassen:
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Verständnis der regulatorischen Konsequenzen,
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Analyse der Auswirkungen von Gesetzgebung auf den Anlagenbetrieb,
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Bewertung von Inputströmen hinsichtlich Konformität,
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Vorbereitung von Teams auf Audits,
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Entwicklung von Massenbilanzmodellen für eine bestimmte Organisation.
Das Ziel ist es, praktisches, umsetzbares Wissen bereitzustellen, das mit der Entwicklungsstrategie des Unternehmens übereinstimmt.
Siehe auch:
👉 RECYCLING & NACHHALTIGKEIT
Weitere Artikel zum Thema: „chemisches Recycling“ → https://www.rolbatch.eu/blogs/rolbatch-academy-online-trainings/tagged/chemical-recycling-challenges
👉 GESCHÄFTSIDEE:
Schutz der Meere und Ozeane vor Ölverschmutzungen
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