Das EU-Gesetz vom Juli 2025 schafft einen neuen Rahmen für das chemische Recycling. Es führt verpflichtende Massenbilanzierung, strenge Regeln für die Zuweisung von Recyclinganteilen, externe Audits und das Prinzip „Ausschluss der Brennstoffnutzung“ ein. Die Regulierung wird bis 2030 auf weitere Sektoren ausgeweitet. Unternehmen müssen die Qualität des Einsatzmaterials, Dokumentations- und Compliance-Systeme sicherstellen. Frühe Anpassung verschafft einen Wettbewerbsvorteil.
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